Terms and Conditions

1. Ambitional Training & Nutrtition, nachfolgend das Studio genannt, ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in München in der Humboldtstr.22, 81543 München.
Geschäftsangaben:
Ambitional Training & Nutrition
Steuernummer: 146/176/70845
Geschäftsführer: Robert Rudnik
Bank: Commerzbank
IBAN: DE74700400450520470600
BIC-/SWIFT-Code: COBADEFFXXX

2. Die Studiomitgliedschaft ist höchstpersönlich und nicht veräußerbar oder sonst auf Dritte übertragbar.

3. Eine Mitgliedschaft wird auch für Personen unter 18 Jahren angeboten. Die Mitgliedschaft kann dann nur von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden.

4. Die Mindestlaufzeit für eine Ambitional Training-Mitgliedschaft beträgt 6 Monate. Die Beiträge für eine Mitgliedschaft sind monatlich oder im Voraus unter der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zu bezahlen.

5. Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied sowie von Ambitional Training schriftlich mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Erstmalig jedoch zum Ablauf des 6. Monats.
Bei der monatlichen Zahlweise wird die Mitgliedschaft, wenn keine anderen Verfügungen getroffen werden, nach dem 6. Monat ihrer Laufzeit automatisch um jeweils weitere 6 Monate verlängert.
Die Mitgliedschaft verlängert sich unabhängig von der gewählten Ratenzahlung, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, automatisch um ein weiteres halbes Jahr.
Bei Krankheit von mindestens einer Woche und Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum nach Vertragsende angehängt werden.

6. Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung, diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich.
Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch oder per Whats App erfolgen. Es muss hierbei sichergestellt werden, dass der Trainer davon Kenntnis genommen hat. Fax, Email und SMS sind nicht erwünscht, da nicht gewährleistet ist, dass der Trainer diese Information bekommt. Durch eine Absage oder kurzfristige Änderung des Trainingstermins innerhalb von 24 Stunden vor dem Trainingstermin durch den Kunden, wird die Trainingseinheit voll berechnet und nicht gutgeschrieben. Gutschriften oder Trainingsterminverschiebungen liegen hierbei unter Vorbehalt von Ambitional Training. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für eine Trainingseinheit voll berechnet, bzw. die Trainingseinheit gebucht und nicht gut geschrieben. Es können somit keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei einer Verspätung kann die verstrichene Zeit nicht an den Termin angehängt werden.

7. Im Rahmen der Mitgliedschaft haben die Studiomitglieder die Möglichkeit, ihre Ambitional Training-Mitgliedschaft für maximal 4 Wochen (also 4 bei 1x/Woche, oder 8 Trainings bei 2x/Woche) zu pausieren. Die Pausenzeiträume können nur in ganzen Wochen angegeben werden.
Für den Pausenzeitraum von 4 Wochen entfällt die Beitragspflicht nicht. Die nachzuholenden Trainings werden während der Vertragslaufzeit absolviert oder an die laufende Mitgliedschaft nach der Kündigung ohne Beitrag angehängt. Die Inanspruchnahme einer Ruhezeit muss das Mitglied 2 Wochen im Voraus schriftlich ankündigen.
Das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung einer Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt. Wird eine Ambitional Training-Mitgliedschaft vom Mitglied aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich gekündigt, erhält das Mitglied etwaig vorausbezahlte Beiträge anteilig auf den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bezogen zurückerstattet.

8. Die Teilnahme am Training erfolgt in Absprache mit dem Studiopersonal. Ambitional Training behält sich vor, das Angebot zu ändern. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Trainern von Ambitional Training, wird sich das Studio bemühen, eine Vertretung für die jeweilige Trainingsstunde zu organisieren. Sollte dies ausnahmsweise nicht gelingen, so kann ein Training ausfallen. Der Ausfall einer Trainingsstunde berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Mitgliedschaftsbeiträge. Ambitional Training kann die Öffnungszeiten verlängern oder verkürzen, soweit dies aus wichtigen Gründen, z.B. Reinigung, Instandhaltung, Gefährdung der Studiomitglieder und Dritter erforderlich ist. Dauert die Änderung voraussichtlich länger als eine Woche, werden die Mitglieder hierüber vorab informiert, sofern nicht unmittelbares Handeln, z.B. wegen Gefahr in Verzug, erforderlich ist. Ein Recht zur Reduzierung des Beitrages besteht in diesen Fällen nicht.
Muss das Studio vorübergehend schließen, steht dem Studiomitglied das Recht zu, den Beitrag angemessen zu kürzen oder den Vertrag um die Schließzeit ohne weitere Kosten zu verlängern.

9. Die Mitgliedschaftsbeiträge werden dem angegebenen Bankkonto des Mitglieds zum 15. des jeweiligen Monats nach Vertragsbeginns per Lastschrift belastet.
Das Studiomitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass zum jeweiligen Abbuchungstermin eine ausreichende Kontodeckung gegeben ist. Im Falle der vom Studiomitglied zu vertretenden Nichteinlösung des Geldeinzugs beim kontoführenden Kreditinstitut trägt das Studiomitglied die dem Studio entstehenden Kosten in Höhe von neun Euro. Ambitional Training ist berechtigt, die einzuziehende Geldsumme plus Bearbeitungsgebühr beim kontoführenden Kreditinstitut innerhalb von 14 Tagen nach Nichteinlösung, eine erneute Abbuchung zu tätigen.
Im Falle erneuter fehlender Kontodeckung ist das Studio berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort fristlos zu kündigen. Das Studiomitglied haftet dem Studio für den Fall wiederholter Nichteinlösung der einzuziehenden Geldsumme für den dem Studio entstehenden Schaden mindestens in Höhe des Betrages für die ordentliche Laufzeit des Vertrages. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Studiomitglied wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

10. Das Studio kann die Mitgliedsbeiträge einmal jährlich, jedoch frühestens nach Ablauf des ersten halben Jahres einer Mitgliedschaft mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen einseitig ändern:
- Erhöhung von Steuern oder sonstiger Abgaben (die im Zusammenhang mit der Leistung stehen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren);
- Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten, sofern diese Änderungen nicht von Ambitional Training abhängig sind und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren (z.B. Mietkosten, Änderung von behördlichen Vorschriften, neue Gesetze oder Normen, Personalkosten).
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Mitglied unverzüglich nach Zugang der Preiserhöhung ein Recht zur schriftlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu, wenn die Preiserhöhung nicht nur unwesentlich über den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten hinausgeht. Bis zur Beendigung des Vertrages schuldet das Studiomitglied den bisherigen Mitgliedsbeitrag.

11. Das Studio kann die Mitgliedschaften aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung im Falle eines schweren oder wiederholten Verstoßes des Mitgliedes gegen den Vertrag sowie gegen die Hausordnung nach vorheriger Abmahnung fristlos kündigen. Ein schwerer Verstoß liegt ins- besondere vor, wenn das Studiomitglied mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist oder vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Anweisungen des Studiopersonals verstößt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft für das Studio aufgrund der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist und soweit nicht das Recht zur fristlosen Kündigung bereits gemäß Ziffer 5 AGB gegeben ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Studios bleiben unberührt.

12. Mit meiner Anmeldung und Unterschrift erkläre ich, dass ich das Training bei Ambitional Training & Nutrition freiwillig und auf eigene Verantwortung aufnehme und durchführe. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt. Ich erkläre, mich körperlich und geistig gesund zu fühlen. Ich verpflichte mich, den Anmeldebogen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Über die mir bekannten Krankheiten und Einschränkungen erteile ich selbständig Auskunft. Meine Teilnahme am Training erfolgt erst nach Erteilung meiner Unterschrift. Ich bestätige ausdrücklich die Richtigkeit aller von mir angegeben Daten und versichere, dass ich keinerlei Ansprüche an Ambitional Training & Nutrition GbR erheben werde. Ich erkläre in einem für das Training adäquatem und ausreichendem gesundheitlichen Zustand zu sein. Ich wurde darauf hingewiesen, evtl. gesundheitliche Risiken vor der Aufnahme des Trainings ärztlicherseits abklären zu lassen. Ich werde gegen den Trainer und die GbR Ambitional Training & Nutrition keinerlei Ansprüche erheben, sollte mir durch die Teilnahme am Training Schäden oder Verletzungen entstehen. Jegliche Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die Haftung des Studios für vom Studiomitglied verschuldete Unfälle ist ausgeschlossen. Das Studio haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich von ihm bzw. seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Sachschäden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das Studio, soweit diese fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Die Höhe der Haftung des Studios für Sachschäden ist begrenzt auf die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Das Studio haftet nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, es sei denn, das Studio oder seine Erfüllungsgehilfen handelten grob fahrlässig oder vorsätzlich.

13. Die personenbezogenen Daten des Mitgliedes werden entsprechend der §§ 28, 29 BDSG für Vertragszwecke gespeichert und verarbeitet. Vertragsrelevante persönliche Änderungen (Anschrift, Name, Änderungen der Bankverbindung usw.) hat das Mitglied unverzüglich mitzuteilen. Nach Ablauf der Mitgliedschaft werden auf Wunsch alle personenbezogenen Daten wieder gelöscht. Nebenabreden zum Vertrag sollen schriftlich fixiert werden, Schriftform ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.


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